Wir sind seit vielen Jahren im Bereich des Bau- und Immobilienrechts für unsere Mandantschaft tätig. Dabei beraten und vertreten wir neben privaten Eigentümern auch auf der B2B-Ebene also u.a. Bauträgergesellschaften, Architekten- und Ingenieurbüros, Eigentümergemeinschaften und Handwerksbetriebe.
Von der Projektierung bis zur Abnahme – wir bieten Full Service für optimale Lösungen. Neben der Begleitung von Einzelprojekten gehört auch die langfristige, juristische Begleitung unserer Mandanten zu unserem Leistungsspektrum.

Unsere Schwerpunkte:
Bau- und Immobilienrecht
- Grundstückskaufverträge
- Immobilientransaktionen
- Werkverträge
- Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung Honoraransprüche des Bauunternehmers
- Beweissicherungsverfahren
- Rückabwicklung Immobilienkaufverträge
- Leibrente, Nießbrauch, Wohnrecht
Architekten- und Ingenieurrecht
- Vertragsgestaltung
- Mängel- und Schadenersatzansprüche
- Durchsetzung Werklohn- und Honoraransprüche
- Honorarvereinbarungen
- Planungsmängel
Wohnungseigentumsrecht
- Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum
- Gestaltung von Verwalterverträgen
- Streitigkeiten mit Verwaltern
- Mängelansprüche gegenüber Bauträgern
- Sanierung und Renovierung von Wohnungseigentum
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch unter (089) 741 18 52 40.



